Individuelle Mieterselbstauskunft

Dein persönliches Bewerbungsschreiben

Individuelle Mieterselbstauskunft – Warum? Ein Vermieter geht mit einem Mieter ein langfristiges Vertragsverhältnis ein. Er vertraut sein Eigentum mit hohem Sachwert einer Person an, die er nicht kennt und vielleicht nur kurz kennenlernen konnte. Aus einer großen Anzahl von Anfragen muss er den geeignetsten Kandidaten auswählen. Wie sticht man hier hervor? Indem man es sich einfach macht und die Standard-Vorlage von Immoscout24 runterlädt und ausfüllt oder eine auffällige, aber dennoch seriöse eigene Version verwendet? Meine Meinung fest. Bevor ich aber den Inhalt, die Zusatzdokumente und andere Aspekte näher beschreibe, hier ein paar wichtige rechtliche Aspekte die zu beachten sind:

Mieterselbstauskunft verschönern: ja; die Zahlen und Fakten aufhübschen: Definitiv NEIN!

Zuerst einmal muss erwähnt werden, dass ein potentieller Mieter rechtlich nicht verpflichtet werden kann, eine Auskunft auszuhändigen. Aber besteht der Vermieter darauf, so sollte man es natürlich machen, ansonsten ist die Absage garantiert. Allerdings müssen die Zahlen und Fakten der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Das Landgericht Lüneburg entschied durch den Beschluss vom 13.06.2019, Az. 6 S. 1/19, dass durch die falschen Angaben zu den Vermögensverhältnisse eine argliste Täuschung vorliegt und das Vertragsverhältnis rechtmäßig fristlos gekündigt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Mieter in Zahlungsrückstand befindet oder nicht.

Immer schön bei der Wahrheit bleiben!

Natürlich geht bei der Durchsicht der Unterlagen der Blick vom Vermieter mit zu erst auf das Einkommen des möglichen Mieters. Hier sollte das gesamte monatliche Netto-Einkommen notiert werden. Dazu gehören Gehalt, Kindergeld, Elterngeld etc. Zusätzlich kann man das Verhältnis Miete / Einkommen dazuschreiben, sofern es < 30% beträgt. Denn dann spricht man im Allgemeinen von einem gesunden Verhältnis und es bleibt grundsätzlich noch Geld für Sparen, Rücklagen etc. übrig. Als Anlage sollten die letzten drei Gehaltsabrechnungen mit eingereicht werden. Nachweis von Kindergeld ist nicht notwendig, wenn Kinder mit einziehen. Auf jeden Fall sollte die angegebene Gesamtsumme mit den Unterlagen einfach nachvollziehbar sein. Bei Selbstständigen wäre ein Einkommensnachweis größer als drei Monate vorteilhaft. Ein weiteres Dokument, welches ich direkt immer angefügt habe, ist die SCHUFA Selbstauskunft. Du bist berechtigt, diese Auskunft einmal im Jahr kostenfrei einzuholen. Dementsprechend sollte die Auskunft weitesgehend aktuell sein. Beim ersten Anfordern bin ich auf diverse halb seriöse Seiten gestoßen, in denen ich Geld für die Auskunft zahlen sollte. Nochmals erwähnt, die Auskunft ist kostenfrei, zumindest in Papierform. Einfachhalber ist hier der Link: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3&via=menu. Sollten bei Dir SCHUFA-Einträge vorhanden sein, so versuche diese bestmöglich zu bereinigen. In meiner Recherche bin ich auf folgende Seite gestoßen: https://www.Schufafrei24.de
Mehrere Vermieter haben sich bei mir erkundigt, ob ich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe. Auch hier lohnt es sich, einen Nachweis ohne Aufforderung mit an die „Bewerbung“ anzuhängen. Ansonsten gibt es gewisse Standardangeben, die Du auch in meinen Vorlagen findest. Wie gesagt, ehrlich ausfüllen oder anstatt zu lügen, einfach weglassen.

Ein paar persönliche Worte hinterlassen

Ein Erfolgsrezept ist meiner Meinung nach, ein paar persönliche Worte zu hinterlassen. Kein halben Aufsatz, aber kurz und knackig kurz erläutern, warum Du eine Wohnung suchst. Steht Nachwuch an? Benötigst Du ein zusätzliches Zimmer als Büro. Es gibt viele Gründe. Natürlich bist Du nicht verpflichtet, diese Informationen preiszugeben, aber es schafft etwas Nähe und erzeugt Sympathy. Ein nettes Foto von Dir, zusammen mit deinem Partner oder der Familie hilft zusätzlich dabei. Hast Du bei der Besichtigung den Vermieter persönlich kennengelernt, so hat er auch gleich ein Bild von Dir. Es versteht sich hoffentlich von selbst, dass das Foto dich sympatisch, locker und authentisch darstellt. Wir haben entweder ein schönes Foto von einem Familienshooting verwendet oder ein Bild vom Wandern in den Bergen. Nicht gestellt, einfach sympatisch. Wer sich aus Datenschutzgründen absichern möchte, kann folgende Klausel hinzufügen: Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt wird wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt hat der Vermieter diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten.

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